No-Deal Brexit steht vor der Türe
21. Dezember 2020
Ab dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die aus Großbritannien in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach GBR verbracht werden.
Wir haben hier alle wichtigen Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Falls Sie fachkompetente Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir haben die wichtigsten Informationen zu Zollabwicklung für Sie zusammengefasst
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