Brexit Checkliste


Nachstehend eine Übersicht der wichtigsten Voraussetzungen für den künftigen Warenverkehr von/nach Großbritannien:

 

Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten

EORI Nummer - EconomicOperators´Registration andIdentification zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten.

EORI für UK Unternehmen - www.gov.uk/eori 

EORI für DE Unternehmen - www.zoll.de/eori 

Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export-oder Importvorgang.
Achtung! Ehemals in Großbritannien vergebene EORI-Nummern verlieren ihre Gültigkeit.

Was, woraus, wofür?

Die genaue Warenbeschreibung (was, woraus, wofür) auf Deutsch, die eine korrekte Klassifizierung in Zolltarifnummern erlaubt. Ebenso die Angaben des Brutto- und Netto-Gewichts sowie Packstückart und –anzahl, die entsprechend in der Handelsrechnung/Packliste anzuzeigen sind.

Eindeutige Identifikation der Waren

Die Zolltarifnummer (HS Code) dient zur eindeutigen Identifikation der Waren. Die Produktklassifizierung ist die Basis für alle Zölle und Export-/Importkontrollen, die vom Zoll durchgeführt werden. Dafür muss sichergestellt sein, dass die korrekte Zolltarifierung durch TARIC (Zolltarifnummer) zugewiesen wird. 

Zolltarifnummern - www.zolltarifnummern.de
Die Zolltarifnummer (HS Code) ist ein weltweit einheitlicher Klassifizierungscode.

Einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten

Bei der Ware, die von/nach UK sowohl bei der Aus- als auch bei der Einfuhr zollabgefertigt werden muss, ist es wichtig zu wissen, wer diese Tätigkeit durchführen soll. Dies gilt insbesondere auch für die Zollabfertigung und wer für die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist.

Incoterms-International Commercial Terms sind einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten. Die Bedingungen regeln insbesondere die Aufteilung der Transportkosten zwischen Käufer und Verkäufer und des Übergangs des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer (Gefahrenübergang).

Incoterms - www.iccgermany.de

DAP - Delivered At Place

Wir empfehlen für den Warenverkehr aus der EU nach GBR die Verwendung des Incoterms DAP - Delivered At Place (benannter Bestimmungsort).

Geliefert benannter Ort bedeutet, dass der Verkäufer/Versender dem Käufer/Empfänger die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer/Versender trägt alle Gefahren und Kosten, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

DAP verpflichtet den Verkäufer/Versender, falls zutreffend, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Jedoch hat der Verkäufer/Versender keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einfuhrzollformalitäten zu erledigen.

Bei der Klausel DDP –Delivered Duty Paid - benannter Bestimmungsort / geliefert verzollt (…) ist der Verkäufer/Versender verpflichtet, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

Incoterm DDP ist die Maximalverpflichtung für den Verkäufer/Versender! Dieser Incoterm sollte besser nicht verwendet werden, wenn der Verkäufer/Versender sich nicht mit sämtliche Details, u. a. etwaige zusätzlichen steuerrechtlichen Anforderungen im Bestimmungsland, auskennt.

Rechnungen und Packlisten

Zolltechnisch müssen für alle Lieferungen Handelsrechnungen vorgelegt werden. Aus den Rechnungen/Packlisten muss ersichtlich sein, welche Waren mit welcher Zolltarifnummer sich in welchen Verpackungseinheiten befinden.

Nachstehende Inhalte sollten in der Handelsrechnung (Packliste) ausgewiesen werden:

  1. Name und Anschrift des Empfängers / Kontaktperson(en) Name und Telefon / EORI Nummer,
  2. Name und Anschrift des Absenders / Kontaktperson(en) Name und Telefon / EORI Nummer,
  3. Genaue deutsche & englische Warenbeschreibung / 8- bzw. 11-stellige Warennummern (HS Code) für alle Waren
  4. Anzahl der Güter
  5. Anzahl und Art der Verpackung / jeweils Brutto- und Nettogewichte sowie in Summe
  6. Herkunftsland / jeweils Wert und Währung sowie in Summe
  7. Incoterms (inklusive Ortsangabe) / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 
  8. Datum

Achtung!

Die Daten in der Handelsrechnung müssen mit der physischen Sendung übereinstimmen. Etwaige Zölle und Steuern werden auf der Grundlage des Warenwerts und der Währung berechnet.

Versand von Waren und Gütern in sogenannte Drittländer

Die Ausfuhrerklärung bzw. Ausfuhranmeldung ist zwingend erforderlich beim Versand von Waren und Gütern in sogenannte Drittländer. Nach erfolgreicher Anmeldung wird daraufhin das sogenannte ABD –Ausfuhrbegleitdokument mit einer MRN Nummer - Movement Reference Number erstellt.

Ausfuhranmeldung - www.zoll.de

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Möglichkeit des sogenannten ZA -Zugelassenen Ausführers hinweisen. Diese Bewilligung der Zollbehörden ermöglicht eine vereinfachte Zollanmeldung.

Der Vorteil für Unternehmen ist, dass die Vorführung (die Gestellung) der Ausfuhrsendung beim Zoll oder die Beantragung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes entfällt. Binnen weniger Minuten nach der Ausfuhranmeldung in ATLAS steht das Ausfuhrbegleitdokument zur Verfügung und die Ware kann versendet werden. Für Unternehmen ist dies eine enorme Zeitersparnis und schafft Flexibilität im Versandprozess.

Andernfalls erhält man im Minimum 24 Stunden nach Anmeldung das ABD – Ausfuhrbegleitdokument mit der notwendigen MRN Nummer sowie einer etwaigen behördlichen Anordnung einer etwaigen Vorführung und Zollbeschau mit entsprechenden Aufwänden.

Ab 1. Januar 2021 für den Warenversand nach GBR auch für Warenwerte unter 1.000 EUR erforderlich.

Für den künftigen Warenverkehr

Weitere Hinweise für den künftigen Warenverkehr von und nach Großbritannien:
 

Veröffentlichung/Anzeige möglicher Zollabgaben

Einfuhren aus UK nach EU: TARIC - ec.europa.eu/taric

Einfuhren aus EU nach UK: Trade Tarif - ww.gov.uk/check-tariffs
 

Besonderheiten: Aus- und Einfuhrgenehmigungspflichten und/oder spezielle Zollverfahren

Sofern Produkte Aus-/Einfuhrgenehmigungspflichten unterliegen, gelten diese nach aktueller Lage unmittelbar nach Austritt UK aus der EU auch für Lieferungen nach/von UK.

  • Prüfung vorhandener Genehmigungspflichten und deren Auswirkungen auf bestehende Handelsbeziehungen mit UK.
  • Waren, die besonderen Kontrollen bei der Ausfuhr/Einfuhr unterliegen, erfordern unter Umständen spezielle Zollverfahren.

Beispielsweise Ausrüstung für Messe und Beruf wird künftig über das Carnet-ATA-Verfahren abzubilden sein. Das Carnet-ATA - Admission Temporaire Verfahren dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr:

Carnet-ATA - www.zoll.de

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