RO e-Transport System Neuerungen in Rumänien

Blog / 24. August 2022

Neuerungen in Rumänien – Nationales System zur Überwachung des Straßentransports von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko:

RO e-Transport System

Seit dem 1. Juli 2022 ist die Nutzung des RO e-Transport-Systems in Rumänien für Transporte bestimmter Waren verpflichtend. Wir haben die damit einhergehenden Änderungen zusammengefasst:

Am 11. April 2022 wurde das nationale System zur Überwachung des Straßentransports von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko, RO e-Transport, mittels Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 eingerichtet. Ziel ist es, die Erhebung der Mehrwertsteuer zu verbessern und zu stärken, sowie Steuerhinterziehung und illegalen Handel zu verhindern. Mit der Einführung des RO e-Transport-Systems müssen Transporte von Waren mit hohem steuerlichem Risiko ab dem 1. Juli 2022 bis maximal drei Tage vor Beginn angemeldet werden. Das System wird mit den bestehenden IT-Systemen des Finanzministeriums, der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde und der rumänischen Zollbehörde verknüpft.

 

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:

  • Daten über den Versender und den Begünstigten
  • Bezeichnung, Merkmale, Mengen und Wert der beförderten Waren
  • Be- und Entladestellen
  • Angaben zum Transportmittel

 

Nach der Anmeldung wird ein Code generiert (ITU-Code), der in die Frachtpapiere der zu befördernden Waren aufgenommen werden muss und von den zuständigen Behörden auf den Transportwegen kontrolliert wird. Es gilt: Wenn Waren mit hohem steuerlichem Risiko gemeinsam mit anderen Waren transportiert werden, muss der gesamte Transport im RO e-Transport-System angemeldet werden.

 

Folgende Transporte sind von der Regelung betroffen:

  • Innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Einfuhren und Ausfuhren
  • Innerstaatliche Beförderung zwischen verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten
  • Innerstaatliche Beförderung zwischen zwei Orten, die zu demselben Wirtschaftsbeteiligten gehören
  • Beförderung von Waren, die Gegenstand innergemeinschaftlicher Umsätze sind, im Transit durch Rumänien

 

Wer sich nicht an die Vorschriften des e-Transport-Systems hält, wird mit einer Geldstrafe von 50.000 LEI (ca. 10.000 EUR) für natürliche Personen und 100.000 LEI (ca. 20.000 EUR) für juristische Personen geahndet. Zudem wird der Wert der Waren, die nicht deklariert sind, beschlagnahmt.


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Yvonne Faber
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