Der neue Mauttarif ab 01. Dezember 2023

Blog, Top-Meldungen / 05. September 2023

Trotz weiterer Kampagnen und Petitionen (u. a. vom BGL – Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, siehe auch www.mauteverest.de) gegen die geplante Mauterhöhung, müssen wir aktuell von der Umsetzung zum 01. Dezember 2023 ausgehen.

Grundlage ist der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (siehe auch www.bmdv.bund.de). Dieser sieht vor, dass künftig ein CO₂ Aufschlag in Höhe von € 200,00 pro Tonne fällig wird.

Damit werden ab 01. Dezember 2023 nachfolgende neue Mautpreise (Werte in Cent) erwartet:

Eine sogenannte CO₂-Emissionsklasse wird als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, dass zukünftig der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen soll, wie viel Kohlenstoffdioxid ein Fahrzeug ausstößt. Diese neue Regelung ist auf eine EU-weite Vorgabe zurückzuführen.

In Zukunft ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse. Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden.

Fahrzeuge der Euro-Klassen 0 bis V erhalten alle die CO₂-Emissionsklasse 1. Fahrzeuge mit den Antriebsarten Gas und LNG sind bis zum 31. Dezember 2023 von der Maut befreit. Emissionsfreie Fahrzeuge bleiben bis 31. Dezember 2025 von der Maut befreit.

Achtung! Ab dem 1. Juli 2024 folgt dann die Ausweitung der Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.

Quelle: BGL – Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.  

 

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Yvonne Faber
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