Zoll-News – alles auf einen Blick
30. Januar 2012
Verpflichtungserklärung für Einfuhrumsatzsteuer ausgesetzt
Die geänderte Dienstvorschrift „Vereinfachte Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr“ sieht ab jetzt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Einfuhrumsatzsteuer vor. Durch die Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung sollen Bewilligungsinhaber von vereinfachten Anmelde- oder Anschreibeverfahren im fremden Namen, also direkte Stellvertreter, seit dem 1. Januar 2012 auch für die von ihren Kunden nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) haften – dies allerdings, ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs zu haben.
Durch Intervention seitens des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) wird jedoch das Bundesfinanzministerium eine erneute rechtliche Prüfung vornehmen und hat angeordnet, dass die fehlende Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung bis auf weiteres nicht zu beanstanden ist.
Nationale Beförderung mit EMCS
Ab dem 1. Januar 2012 dürfen auch ausschließlich innerdeutsche verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol etc.) nur unter Steueraussetzung befördert werden, wenn dafür das elektronische Zollverfahren "Excise Movement and Control Systems (EMCS)" eröffnet und beendet wird. Für innergemeinschaftliche Beförderungen gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2011.
Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind von jetzt an nicht mehr zulässig. Ausgenommen ist der Transport von Waren, die der Kaffee- oder Alkopopsteuer unterliegen – hierfür ist nach wie vor das BVD zu verwenden.
EORI-Nummer löst Zollnummer ab
Ab 10. März 2012 wird das neue Zoll IT-Verfahren ATLAS Release 8.4 / AES 2.1 eingeführt. Nach diesem Zeitpunkt müssen alle Wirtschaftsbeteiligten über eine EORI-Nummer verfügen, denn das neue Release akzeptiert nur noch die EORI-Nummer, d.h. die Nutzung der Internetzollanmeldungen zur Ein- und Ausfuhr ist ansonsten nicht mehr möglich. Für die Nutzer anderer ATLAS-Zugänge gilt diese Regelung spätestens dann, wenn das alte Release im August 2012 abgeschaltet wird. Die neue EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist, ersetzt in Deutschland die bisherigen Zollnummern.
Kontakt
Hammer GmbH & Co. KG:
Siegfried Meyer, Projektleiter Zoll und Außenwirtschaft
Telefon: +49 (0)241 - 96 65 337
E-Mail: siegfried.meyerhammer-ac.de
Verpflichtungserklärung für Einfuhrumsatzsteuer ausgesetzt
Die geänderte Dienstvorschrift „Vereinfachte Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr“ sieht ab jetzt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Einfuhrumsatzsteuer vor. Durch die Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung sollen Bewilligungsinhaber von vereinfachten Anmelde- oder Anschreibeverfahren im fremden Namen, also direkte Stellvertreter, seit dem 1. Januar 2012 auch für die von ihren Kunden nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) haften – dies allerdings, ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs zu haben.
Durch Intervention seitens des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) wird jedoch das Bundesfinanzministerium eine erneute rechtliche Prüfung vornehmen und hat angeordnet, dass die fehlende Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung bis auf weiteres nicht zu beanstanden ist.
Nationale Beförderung mit EMCS
Ab dem 1. Januar 2012 dürfen auch ausschließlich innerdeutsche verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol etc.) nur unter Steueraussetzung befördert werden, wenn dafür das elektronische Zollverfahren "Excise Movement and Control Systems (EMCS)" eröffnet und beendet wird. Für innergemeinschaftliche Beförderungen gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2011.
Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind von jetzt an nicht mehr zulässig. Ausgenommen ist der Transport von Waren, die der Kaffee- oder Alkopopsteuer unterliegen – hierfür ist nach wie vor das BVD zu verwenden.
EORI-Nummer löst Zollnummer ab
Ab 10. März 2012 wird das neue Zoll IT-Verfahren ATLAS Release 8.4 / AES 2.1 eingeführt. Nach diesem Zeitpunkt müssen alle Wirtschaftsbeteiligten über eine EORI-Nummer verfügen, denn das neue Release akzeptiert nur noch die EORI-Nummer, d.h. die Nutzung der Internetzollanmeldungen zur Ein- und Ausfuhr ist ansonsten nicht mehr möglich. Für die Nutzer anderer ATLAS-Zugänge gilt diese Regelung spätestens dann, wenn das alte Release im August 2012 abgeschaltet wird. Die neue EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist, ersetzt in Deutschland die bisherigen Zollnummern.
Kontakt
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Siegfried Meyer, Projektleiter Zoll und Außenwirtschaft
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