Gelangensbestätigung – UPDATE
13. Juni 2012
Gemäß dem beigefügten BMF Schreiben vom 01. Juni 2012 gilt folgendes:
Für bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.
Derzeit scheint nur eine Gesetzesanpassung und nicht die Aufhebung der Gelangensbestätigung als Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen geplant. Vor dem 01.01.2013 ist nicht damit zu rechnen, dass die Gesetzesanpassung bzw. Neuregelungen in Kraft tritt.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. 2012060_BMF_BUB-Nachweise_Verlaengerung.pdfLesen Sie hierzu auch unseren vorangegangen Artikel „Neuerungen in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) – Gelangensbestätigung“ vom 19. März 2012.
Die sechsmonatige Übergangsfrist für die Anwendung der Gelangensbestätigung als neuer Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen, die am 30. Juni 2012 enden sollte, ist erneut verlängert worden.
Gemäß dem beigefügten BMF Schreiben vom 01. Juni 2012 gilt folgendes:
Für bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.
Derzeit scheint nur eine Gesetzesanpassung und nicht die Aufhebung der Gelangensbestätigung als Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen geplant. Vor dem 01.01.2013 ist nicht damit zu rechnen, dass die Gesetzesanpassung bzw. Neuregelungen in Kraft tritt.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. 2012060_BMF_BUB-Nachweise_Verlaengerung.pdfLesen Sie hierzu auch unseren vorangegangen Artikel „Neuerungen in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) – Gelangensbestätigung“ vom 19. März 2012.
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