Gebühren für Ablieferbelege
31. Januar 2012
Um die Kosten für den enorm gestiegenen Administrationsaufwand zu decken, werden wir jedoch künftig eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 per Beleg/Sendung erheben müssen. Diese in der Zwischenzeit marktübliche Gebühr erheben wir selbstverständlich nur dann, wenn kein Schadensereignis und/oder keine Lieferfristüberschreitung vorliegt. In diesen Fällen werden wir Ihnen auch zukünftig die entsprechenden Ablieferbelege präventiv und kostenfrei zur Verfügung stellen.
Die Gebührenregelung der „reinen“ Ablieferbelege tritt ab 1. Februar 2012 in Kraft.
Die Ablieferinformation [POI – proof of information] erhalten Sie selbstverständlich weiterhin kostenlos auf Anfrage von unserem Customer Service. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese marktkonforme und aus unserer Sicht notwendigen Maßnahme.
Der Abliefernachweis [POD - proof of delivery] informiert Händler darüber, wann der Wareneingang oder der Endkunde die Lieferung in Empfang genommen hat. Über lange Zeit nahezu konstant, verzeichnen wir nun eine enorm wachsende Nachfrage an Ablieferbelegen aus den unterschiedlichsten Gründen. Natürlich kommen wir gerne auch weiterhin den Wünschen unserer Kunden nach und stellen den Abliefernachweis auf Anfrage schnellstmöglich zur Verfügung.
Um die Kosten für den enorm gestiegenen Administrationsaufwand zu decken, werden wir jedoch künftig eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 per Beleg/Sendung erheben müssen. Diese in der Zwischenzeit marktübliche Gebühr erheben wir selbstverständlich nur dann, wenn kein Schadensereignis und/oder keine Lieferfristüberschreitung vorliegt. In diesen Fällen werden wir Ihnen auch zukünftig die entsprechenden Ablieferbelege präventiv und kostenfrei zur Verfügung stellen.
Die Gebührenregelung der „reinen“ Ablieferbelege tritt ab 1. Februar 2012 in Kraft.
Die Ablieferinformation [POI – proof of information] erhalten Sie selbstverständlich weiterhin kostenlos auf Anfrage von unserem Customer Service. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese marktkonforme und aus unserer Sicht notwendigen Maßnahme.
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