Europäischer Zollbereich: die aktuellen Änderungen ab 1. Januar 2011


01. Februar 2011

Das europäische Zollrecht unterliegt einem stetigen Wandel, denn hier müssen die Interessen von 27 Mitgliedsstaaten kontinuierlich auf einen Nenner gebracht und in übergreifendes EU-Recht umgesetzt werden.

Auch zum Jahresbeginn 2011 wird es wieder einschneidende Änderungen geben.  Im Fokus stehen hier das Inkrafttreten der EU-Sicherheitsinitiative und das obligatorisch werdende Verbrauchsteuer-Versandverfahren EMCS. Weitere Änderungen betreffen beispielsweise  den Bereich des Allgemeinen Präferenzsystems (Präferenzen gegenüber den Entwicklungsländern) und restriktive Maßnahmen gegenüber dem Iran. Für die im Außenhandel agierenden Unternehmen steht ein umstellungsreiches Jahr vor der Tür.  Es gilt, sich die Neuerungen inhaltlich anzueignen und entsprechende Maßnahmen zeitlich, kaufmännisch bzw. organisatorisch in den betrieblichen Alltag einzubinden.
Die Neuerungen auf einen Blick:
Inkrafttreten der EU-Sicherheitsinitiative
Ab dem 1. Januar 2011 sind vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU bzw. aus dem Zollgebiet der EU Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen abzugeben. Weitere Infos unter:
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/a0_meldungen/azr_eu_sicherheitsinitiative
/index.html

EMCS innergemeinschaftliche Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Seit dem 1. Januar 2011 müssen innergemeinschaftliche Beförderungen von verbrauchsteuer-pflichtigen Waren unter Steueraussetzung elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Weitere Infos unter :
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/a0_meldungen/emcs_verpflichtend
/index.html

Neue Ursprungsregeln im Bereich des Allgemeinen Präferenzsystems
Die Änderungen betreffen den Bereich des Allgemeinen Präferenzsystems (Präferenzen gegenüber den Entwicklungsländern) und gelten zum Teil ab dem 1. Januar 2011, zum Teil jedoch erst ab dem 1. Januar 2017. Weitere Infos unter :
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenzen
/c0_aktuelles_wup/wup_ursprungsregeln_entwicklungslaender/index.html

Restriktive Maßnahmen gegen den Iran
Ab dem 1. Dezember 2010 sind mündliche oder konkludent abgegebene Ausfuhranmeldungen für gewerbliche Ausfuhrsendungen in den Iran nicht mehr zulässig. Weitere Infos unter :
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/a0_meldungen/awr_ausfuhrsendungen_
iran/index.html

http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_
vorabanmeldepflicht_iran.pdf

Yvonne Faber

Leiterin Marketing & Social Media

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