Das Freihandelsabkommen
Das Freihandelsabkommen beinhaltet im Bereich Zoll und Außenwirtschaft unter anderem folgende wesentliche Einigungen.
Auf Waren, die aus dem Großbritannien bzw. der EU stammen, werden bilateral keine Einfuhrzölle erhoben. Voraussetzung hierfür, der Nachweis über den präferentiellen Warenursprung. Falls der Ursprung nicht nachgewiesen werden kann oder es sich um Ursprungswaren anderer Länder handelt, fallen entsprechende Zollabgaben an. Die aus dem Austritt der Zollunion nun notwendigen Zollförmlichkeiten sollen insbesondere für Autos, Medikamenten, Chemikalien und Wein möglichst einfach gestaltet werden. Weiterhin gibt es keine Mengenbeschränkungen für den Import. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufen halten. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Brexit-Team (hammer-ac.de/brexit-zollabwicklung/) jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können sich auf uns verlassen - wir tun alles um Ihren Warenfluss so reibungslos wie möglich und die wichtigen Lieferketten funktionsfähig zu halten.
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