Wir empfehlen für den Warenverkehr aus der EU nach GBR die Verwendung des Incoterms DAP - Delivered At Place (benannter Bestimmungsort).
Geliefert benannter Ort bedeutet, dass der Verkäufer/Versender dem Käufer/Empfänger die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer/Versender trägt alle Gefahren und Kosten, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.
DAP verpflichtet den Verkäufer/Versender, falls zutreffend, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Jedoch hat der Verkäufer/Versender keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einfuhrzollformalitäten zu erledigen.
Bei der Klausel DDP –Delivered Duty Paid - benannter Bestimmungsort / geliefert verzollt (…) ist der Verkäufer/Versender verpflichtet, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.