Warentransfer von und nach Großbritannien
Kurz vor Jahreswechsel konnten sich EU und Großbritannien dann doch noch auf ein umfangreiches Freihandelsabkommen einigen und somit einen „harten Brexit“ verhindern. Das Freihandelsabkommen ändert jedoch nichts daran, das ab 01.01.2021 Großbritannien den Status eines Drittlandes besitzt und somit Im- und Exportregeln, EORI, Zolltarifnummern, Zollerklärungen, Ursprungsnachweise und Präferenzkalkulationen genauso wie Dual-Use-Regelungen in der Exportkontrolle Anwendung finden müssen! Erschwerend kommt hinzu, die Auswirkungen der Pandemie und die sich immer weiter zuspitzenden Situation in Großbritannien. So dürfen unsere Berufskraftfahrer/-innen den Ärmelkanal nur noch mit einem autorisierten negativen COVID-19-Test (< 72 Stunden) überqueren. An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal allen LKW-Fahrern/-innen unseren besonderen Respekt und unsere Dankbarkeit für Ihren unermüdlichen Einsatz aussprechen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Brexit-Team (hammer-ac.de/brexit-zollabwicklung/) jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können sich auf uns verlassen - wir tun alles, um Ihren Warenfluss so reibungslos wie möglich und die wichtigen Lieferketten funktionsfähig zu halten.
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